FAQ: Häufige Fragen zur psychosomatischen Akutbehandlung und zur psychosomatischen Rehabilitation – hier sind die Antworten

Es gibt viele Fragen, die muss man einfach stellen. Damit Sie nicht lange suchen, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Fakten schon mal zusammengestellt. Einfach auf die Frage klicken, dann öffnet bzw. schließt sich die Antwort. Und falls Sie auf dieser Seite nicht fündig werden, rufen Sie uns einfach an:

Patienteninfo Rehaklinik Birkenbuck: 07626 / 902 100 (Montags bis Freitags von 9–16 Uhr).

Auch die Rehaberatungsstellen der Deutschen Rentenversicherungen helfen Ihnen gerne weiter.

Wie stellt man einen Antrag auf Reha bei Abhängigkeitserkrankungen?

Für die Reha müssen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, wenn Sie berufstätig und gesetzlich sozialversichert sind, in der Regel bei der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie z.B. Rentnerin oder Rentner sind bei der Krankenversicherung. Auch Patientinnen und Patienten mit Beihilfe oder privater Krankenversicherung können meist einen Antrag bei ihrer Versicherung stellen.

Ausführliche Informationen lesen

Für die Antragstellung stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die notwendigen Bescheinigungen und Befundberichte aus (ärztlicher Antrag). Für die Antragstellung müssen Sie einige Formulare ausfüllen Dabei helfen Ihnen die Beratungsstellen der Rentenversicherung oder der Krankenversicherung. Unterstützung bekommen Sie außerdem bei den Suchtberatungsstellen.

Wenn die Reha medizinisch notwengig ist, erhalten Sie nach ca. 3 bis 6 Wochen eine Kostenzusage. Bei einer Ablehnung kann ein Widerspruck sinnvoll sein.

Wer bezahlt die Reha, muss ich Zuzahlungen leisten?

Die Kosten für die Rehabilitation zahlt meist die Rentenversicherung, falls diese nicht zuständig ist eventuell auch die gesetzliche Krankenversicherung. Dazu gehören auch die Kosten für die Anreise. Sie müssen eine Zuzahlung leisten, die sich an der Höhe Ihres Einkommens orientiert. Die Zuzahlung beträgt maximal 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage (ab 1200 Euro monatlichem Nettoeinkommen). Genauere Informationen bekommen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung bzw. Ihrem Kostenträger.

Ist die Rehamaßnahme so etwas wie Urlaub?

Nein! Reha bei Abhängigkeitserkrankungen ist eine medizinisch notwendige Behandlung. Sie kommen zu uns, weil Sie dringend Hilfe brauchen. Die bekommen Sie von Ärzten, Therapeuten und vielen weiteren qualifizierten Fachleuten, die sich um Sie kümmern. Das funktioniert umso besser, je mehr Sie selbst aktiv für Ihre Gesundheit tun.

Wird für die Reha Urlaub abgezogen?

Nein, wenn Sie in der Reha behandelt werden, darf Ihnen Ihr Arbeitgeber für diese Zeit keinen Urlaub abziehen.

Wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie das zuständige Arbeitsamt über Ihren Rehaaufenthalt informieren.

Habe ich ein Recht auf Reha?

Wenn Sie in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert sind, haben Sie, wenn die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind, nach §4 SGB I ein Recht auf Rehabilitation. Sie haben auch ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Klinik. Wichtig: Voraussetzung für die Rehabilitation ist vorherige Entgiftung!

Ausführliche Informationen lesen

Für die Antragstellung stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die notwendigen Bescheinigungen und Befundberichte aus (ärztlicher Antrag). Für die Antragstellung müssen Sie einige Formulare ausfüllen Dabei helfen Ihnen die Beratungsstellen der Rentenversicherung oder der Krankenversicherung.

Wenn die Reha medizinisch notwengig ist, erhalten Sie nach ca. 3 bis 6 Wochen eine Kostenzusage. Bei einer Ablehnung kann ein Widerspruch sinnvoll sein.

Was ist Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen?

Ein Angebot für Männer und Frauen, die Ihre Abhängigkeitserkrankung (z.B. Alkohol, Medikamente, pathologisches Glücksspiel) dauerhaft überwinden wollen. Denn mit wenigen Wochen "Entzug" ist es meist nicht getan, Rückfälle sind häufig. In der Rehabilitation unterstützen wir Sie dabei, eine klare innere Einstellung zu finden und den Weg zurück ins Leben ohne Sucht zu gehen.

Ausführliche Informationen lesen

Sie werden von einem interdisziplinären Team betreut, Ärzte, Psychologen, Physiotherapeuten, Pädagogen, Ernährungsberater kümmern sich um Sie. Die medizinisch-berufliche Orientierung (Belastungserprobung - MBOR) ist ebenfalls ein Teil der Reha.

Muss ich meine Medikamente mitbringen?

Medikamente, die in Zusammenhang mit Ihrer Rehabiltiationsmaßnahme stehen, werden von der Rehaklinik gestellt. Alle weiteren Medikamente, die Sie zusätzlich benötigen, sind mitzubringen.

Wie komme ich in meine Wunschklinik?

Sie möchten sich selbst aussuchen, in welche psychosomatische Rehaklinik Sie gehen? Dafür gibt es das Wunsch- und Wahlrecht. Dieses ist in § 8 des Sozialgesetzbuches IX geregelt. Ausführliche Informationen, Formulare (Antrag, Widerspruch, Heilstättenänderung) sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite zum Wunsch- und Wahlrecht.